© FeG Eberbach | 2022
HYGIENEKONZEPT FeG Eberbach gültig bei der Warnstufe in Baden-Württemberg Dieses Konzept berücksichtigt die Vorgaben zur Lockerung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 30.04.2020, wonach Gottesdienste ab dem 04.Mai unter Maßgaben des Infektionsschutzes wieder stattfinden können. Darüber hinaus werden die Vorlagen des Bundes FeG und der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland berücksichtigt. Die FeG Eberbach feiert seit Sonntag, den 10. Mai 2020 wieder Gottesdienste. Das vorliegende Gesundheits- und Infektionsschutzkonzept regelt einen gottesdienstlichen Ablauf der FeG Eberbach, das für alle Besucher verbindlich ist. Dieses Hygienekonzept tritt immer dann in Kraft, sobald es zu Einschränkungen und strengeren Corona-Verordnungen von Seiten der Landes- bzw. Bundesregierung kommt. Zur Zeit (seit dem 03.April 2022) gelten keine einschränkenden Maßnahmen mehr. Wir empfehlen trotz alledem, sich an den AHA-Regeln zu orientieren. Ein Gottesdienst wird in drei Phasen eingeteilt: 1. vor dem Gottesdienst 2. während des Gottesdienstes 3. nach dem Gottesdienst In jeder der drei Phasen gilt es, die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln zu berücksichtigen. Im Folgenden werden die Beschlüsse der FeG Eberbach – Gemeindeleitung dargelegt. Phase 1: vor dem Gottesdienst a) Anmeldung zum Gottesdienst Die Landesregierung hat keine einheitliche Teilnehmerobergrenze festgelegt. Grund hierfür sind individuelle ortsspezifische Gegebenheiten. In der FeG Eberbach können im Gemeindesaal unter Berücksichtigung der Abstandsregeln weniger Gottesdienstbesucher teilnehmen als im Regelfall. Bei Besuchern, die im selben Haushalt zusammenleben, kann auf den Mindestabstand von 1,50 Metern verzichtet werden. Ansonsten gilt es, den Mindestabstand einzuhalten. Aufgrund dessen kann die Besucherzahl von Gottesdienst zu Gottesdienst variieren. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Ansteckungsketten nachvollzogen werden können, und die Ansteckung eingedämmt werden kann. Am Eingang werden Teilnahmelisten zur Nachvollziehung von Kontaktketten geführt, welche die Gottesdienstbesuchenden erfassen. Die Listen dienen ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können. Aus Datenschutzgründen sind sie sicher zu verwahren und nach adäquater Zeit von drei Wochen zu vernichten. Um diesen beiden wesentlichen Punkten nachzukommen, werden wir als FeG Eberbach im Vorfeld die Gottesdienstbesuchenden um eine Anmeldung zum Gottesdienst bitten. Diese Anmeldung kann per doodle-Umfrage (bevorzugt), E-Mail (marc.foerster@feg.de) oder per Telefon (06271-8099204) erfolgen. b) Eingang ins Gemeindezentrum Der Eingang zum Gemeindezentrum wird vom Obergeschoss ins Erdgeschoss verlegt. Die Eingangstür im Obergeschoss bleibt verschlossen. Diese Umstellung wird aus zwei Gründen notwendig: 1. Im Erdgeschoss gibt es mehr Platz (siehe auf dem Lageplan), um den Mindestabstand beim Eintreffen der Besucher einzuhalten, und 2. sind im Erdgeschoss die sanitären Anlagen, die ein Umsetzen der Hygienemaßnahmen gewährleisten. c) Treffpunkt der Gottesdienstbesucher Alle angemeldeten Gottesdienstbesucher treffen sich auf dem Schotterplatz vor dem Eingang im Erdgeschoss. Dabei ist auf den Mindestabstand zu achten. Ein Ordner wird Hinweise zum weiteren Vorgehen geben. Den Anweisungen des Ordners ist Folge zu leisten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Jeder Gottesdienstbesucher wird einzeln in das Gemeindezentrum gelassen. Besucher aus demselben Haushalt werden in der Haushaltsgruppe ins Gemeindezentrum eingelassen. d) Mundschutz Jeder Besucher wird dazu angehalten, einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Damit wollen wir als FeG Eberbach der Maskenpflicht der Landesregierung vom 27.04.2020 nachkommen und dieses umsetzen. Diese Pflicht gilt nicht, wenn dies aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist, etwa bei Asthma oder wenn es behinderungsbedingt nicht möglich ist. e) Handhygiene Jeder Besucher muss sich die Hände mit der bereitstehenden Flüssigseife für 20-30 Sekunden waschen und mit den Einmalpapierhandtüchern abtrocknen. Dabei sind die ausgehängten Anleitungen nach den Vorgaben zu beachten (Händewaschen mit dem Vaterunser). Die Ordner am Eingang achten darauf, dass sich jeweils nur eine Person im WC für Damen bzw. Herren gleichzeitig aufhält. f) Platzzuweisung Ein weiterer Ordner führt die einzelnen Gottesdienstbesucher getrennt bzw. in den Haushaltsgemeinschaften zu ihren Plätzen im Gemeindesaal. Dabei ist darauf zu achten, dass der Mindestabstand zu anderen Gottesdienstbesuchern gewahrt bleibt. g) Belüftung im Gemeindesaal Vor, während und nach dem Gottesdienst wird für einen ausreichenden Frischluftaustausch gesorgt. Die Querlüftung wird mehrmals mehrere Minuten lang durchgeführt. Phase 2: während des Gottesdienstes a) Hinweise für die Besucher Zu Beginn des Gottesdienstes werden Informationen zur Einhaltung des Infektionsschutzes an alle Anwesenden weitergegeben. Auf die Handhygiene und den Mindestabstand wird besonders hingewiesen. b) Eingang / Ausgang Während des Gottesdienstes bleiben die Eingangstüren verschlossen. Im Notfall ist durch die Panikverriegelung zu jedem Zeitpunkt sichergestellt, dass jede Person aus dem Inneren des Gemeindezentrums ins Freie gelangen kann. c) Singen Während des Gottesdienstes wird wegen der besonders hohen Infektionsrisiken auf den Gemeindegesang verzichtet. Unseren Lobpreis werden wir durch das Musikteam unter Einhaltung des Mindestabstands oder alternativ durch Musikvideoclip haben. Jeder Gottesdienstbesucher wird eingeladen, sich innerlich durch das Hören der Musik auf den lebendigen Gott einzulassen. Liedtexte werden wie gewohnt per Beamer an die Wand projiziert. d) Abendmahl Vorerst wird auf das Abendmahl während des Gottesdienstes verzichtet. e) Kollekte Die Kollekte wird nur am Ausgang zentral eingesammelt und mit Einmal-Handschuhen gezählt. Alternativ sind Online- Spendenmöglichkeiten eingerichtet (nähere Infos hier ) f) Kindergottesdienst Momentan erscheint das Angebot eines Kindergottesdienstes aufgrund der Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen nicht praktikabel. Kinder werden am Gottesdienst der Erwachsenen teilnehmen. Wir richten uns beim Kindergottesdienst nach den Vorgaben für die Schulen und Kindergärten. Phase 3: nach dem Gottesdienst a) Stehkaffee Die gewohnte Einladung zum Stehkaffe nach dem Gottesdienst wird nicht ausgesprochen. Bei dem üblichen Andrang an den Tischen kann das Einhalten des Mindestabstandes nicht gewährleistet werden. b) Verlassen des Gemeindezentrums Jeder Gottesdienstbesucher wird dazu angehalten, darauf zu achten, dass beim Verlassen des Gemeindezentrums der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten wird. Der Ausgang erfolgt über die Tür im Obergeschoss. Damit soll eine Einbahnstraßenregelung eingerichtet werden. Diese Regelung wird dann besonders wichtig, wenn wir merken, dass wir zwei Gottesdienste hintereinander anbieten müssen. Um die beiden Gruppen des ersten und zweiten Gottesdienstes nicht zu mischen, ist die Einbahnstraßenregelung sinnvoll. c) Hygienemaßnahmen Nach jedem Gottesdienst werden Türen, Stühle und andere Kontaktflächen desinfiziert. Die Toiletten werden auch nach Gebrauch täglich desinfiziert. d) Meldepflicht Sollte sich im Nachgang des Gottesdienstes herausstellen, dass eine mit Covid-19 angesteckte Person am Gottesdienst teilgenommen hat, werden umgehend die zuständige Gesundheitsbehörde und die Gemeindeleitung der FeG Eberbach informiert. Das Gesundheits- und Infektionsschutzkonzept der FeG Eberbach wird laufend an die Veränderungen der Bundes- und Landesregierung angepasst. Verordnungen oder Anweisungen der offiziellen Stellen, wie z.B. dem Ordnungsamt Eberbach oder dem Gesundheitsamt des Rhein-Neckarkreises, haben immer Vorrang vor Informationen und Handlungsempfehlungen aus diesem Dokument.