HYGIENEKONZEPTFeG Eberbachgültig bei der Warnstufe in Baden-WürttembergDiesesKonzeptberücksichtigtdieVorgabenzurLockerungderCorona-VerordnungdesLandesBaden-Württembergvom30.04.2020, wonachGottesdiensteabdem04.MaiunterMaßgabendesInfektionsschutzeswiederstattfindenkönnen.Darüberhinauswerdendie Vorlagen des Bundes FeG und der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland berücksichtigt. DieFeGEberbachfeiertseitSonntag,den10.Mai2020wiederGottesdienste.DasvorliegendeGesundheits-und Infektionsschutzkonzept regelt einen gottesdienstlichen Ablauf der FeG Eberbach, das für alle Besucher verbindlich ist.DiesesHygienekonzepttrittimmerdanninKraft,sobaldeszuEinschränkungenundstrengerenCorona-Verordnungenvon Seiten der Landes- bzw. Bundesregierung kommt.ZurZeit(seitdem03.April2022)geltenkeineeinschränkendenMaßnahmenmehr.Wirempfehlentrotzalledem,sichanden AHA-Regeln zu orientieren.Ein Gottesdienst wird in drei Phasen eingeteilt: 1. vor dem Gottesdienst2. während des Gottesdienstes3. nach dem Gottesdienst InjederderdreiPhasengiltes,dieEinhaltungvonHygiene-undAbstandsregelnzuberücksichtigen.ImFolgendenwerdendie Beschlüsse der FeG Eberbach – Gemeindeleitung dargelegt. Phase 1: vor dem Gottesdiensta) Anmeldung zum GottesdienstDieLandesregierunghatkeineeinheitlicheTeilnehmerobergrenzefestgelegt.Grundhierfürsindindividuelleortsspezifische Gegebenheiten.InderFeGEberbachkönnenimGemeindesaalunterBerücksichtigungderAbstandsregelnweniger GottesdienstbesucherteilnehmenalsimRegelfall.BeiBesuchern,dieimselbenHaushaltzusammenleben,kannaufden Mindestabstand von 1,50 Metern verzichtet werden. Ansonsten gilt es, den Mindestabstand einzuhalten. Aufgrund dessen kann die Besucherzahl von Gottesdienst zu Gottesdienst variieren. Darüberhinausisteswichtig,dassAnsteckungskettennachvollzogenwerdenkönnen,unddieAnsteckungeingedämmtwerdenkann. AmEingangwerdenTeilnahmelistenzurNachvollziehungvonKontaktkettengeführt,welchedieGottesdienstbesuchendenerfassen.Die Listendienenausschließlichdazu,möglicheInfektionskettennachverfolgenzukönnen.AusDatenschutzgründensindsiesicherzu verwahren und nach adäquater Zeit von drei Wochen zu vernichten.UmdiesenbeidenwesentlichenPunktennachzukommen,werdenwiralsFeGEberbachimVorfelddieGottesdienstbesuchendenum eineAnmeldungzumGottesdienstbitten.DieseAnmeldungkannperdoodle-Umfrage(bevorzugt),E-Mail(marc.foerster@feg.de)oder per Telefon (06271-8099204) erfolgen.b) Eingang ins GemeindezentrumDerEingangzumGemeindezentrumwirdvomObergeschossinsErdgeschossverlegt.DieEingangstürimObergeschossbleibt verschlossen.DieseUmstellungwirdauszweiGründennotwendig:1.ImErdgeschossgibtesmehrPlatz(sieheaufdemLageplan),um denMindestabstandbeimEintreffenderBesuchereinzuhalten,und2.sindimErdgeschossdiesanitärenAnlagen,dieeinUmsetzender Hygienemaßnahmen gewährleisten. c) Treffpunkt der GottesdienstbesucherAlleangemeldetenGottesdienstbesuchertreffensichaufdemSchotterplatzvordemEingangimErdgeschoss.Dabeiistaufden Mindestabstandzuachten.EinOrdnerwirdHinweisezumweiterenVorgehengeben.DenAnweisungendesOrdnersistFolgezuleisten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. JederGottesdienstbesucherwirdeinzelnindasGemeindezentrumgelassen.BesucherausdemselbenHaushaltwerdeninder Haushaltsgruppe ins Gemeindezentrum eingelassen. d) MundschutzJederBesucherwirddazuangehalten,einenMund-Nasenschutzzutragen.DamitwollenwiralsFeGEberbachderMaskenpflichtder Landesregierungvom27.04.2020nachkommenunddiesesumsetzen.DiesePflichtgiltnicht,wenndiesausmedizinischenoder sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist, etwa bei Asthma oder wenn es behinderungsbedingt nicht möglich ist. e) HandhygieneJederBesuchermusssichdieHändemitderbereitstehendenFlüssigseifefür20-30Sekundenwaschenundmitden Einmalpapierhandtüchernabtrocknen.DabeisinddieausgehängtenAnleitungennachdenVorgabenzubeachten(Händewaschenmit dem Vaterunser). Die Ordner am Eingang achten darauf, dass sich jeweils nur eine Person im WC für Damen bzw. Herren gleichzeitig aufhält. f) PlatzzuweisungEinweitererOrdnerführtdieeinzelnenGottesdienstbesuchergetrenntbzw.indenHaushaltsgemeinschaftenzuihrenPlätzenim Gemeindesaal. Dabei ist darauf zu achten, dass der Mindestabstand zu anderen Gottesdienstbesuchern gewahrt bleibt. g) Belüftung im GemeindesaalVor,währendundnachdemGottesdienstwirdfüreinenausreichendenFrischluftaustauschgesorgt.DieQuerlüftungwirdmehrmals mehrere Minuten lang durchgeführt. Phase 2: während des Gottesdienstesa) Hinweise für die Besucher ZuBeginndesGottesdiensteswerdenInformationenzurEinhaltungdesInfektionsschutzesanalleAnwesendenweitergegeben.Aufdie Handhygiene und den Mindestabstand wird besonders hingewiesen.b) Eingang / AusgangWährenddesGottesdienstesbleibendieEingangstürenverschlossen.ImNotfallistdurchdiePanikverriegelungzujedemZeitpunkt sichergestellt, dass jede Person aus dem Inneren des Gemeindezentrums ins Freie gelangen kann.c) SingenWährenddesGottesdiensteswirdwegenderbesondershohenInfektionsrisikenaufdenGemeindegesangverzichtet.UnserenLobpreis werdenwirdurchdasMusikteamunterEinhaltungdesMindestabstandsoderalternativdurchMusikvideocliphaben.Jeder Gottesdienstbesucherwirdeingeladen,sichinnerlichdurchdasHörenderMusikaufdenlebendigenGotteinzulassen.Liedtextewerden wie gewohnt per Beamer an die Wand projiziert.d) Abendmahl Vorerst wird auf das Abendmahl während des Gottesdienstes verzichtet. e) KollekteDieKollektewirdnuramAusgangzentraleingesammeltundmitEinmal-Handschuhengezählt.AlternativsindOnline-Spendenmöglichkeiten eingerichtet (nähere Infos hier)f) Kindergottesdienst Momentan erscheint das Angebot eines Kindergottesdienstes aufgrund der Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen nicht praktikabel. Kinder werden am Gottesdienst der Erwachsenen teilnehmen.Wir richten uns beim Kindergottesdienst nach den Vorgaben für die Schulen und Kindergärten.Phase 3: nach dem Gottesdiensta) StehkaffeeDiegewohnteEinladungzumStehkaffenachdemGottesdienstwirdnichtausgesprochen.BeidemüblichenAndrangandenTischen kann das Einhalten des Mindestabstandes nicht gewährleistet werden.b) Verlassen des GemeindezentrumsJederGottesdienstbesucherwirddazuangehalten,daraufzuachten,dassbeimVerlassendesGemeindezentrumsderMindestabstand von 1,50 Metern eingehalten wird. DerAusgangerfolgtüberdieTürimObergeschoss.DamitsolleineEinbahnstraßenregelungeingerichtetwerden.DieseRegelungwird dannbesonderswichtig,wennwirmerken,dasswirzweiGottesdienstehintereinanderanbietenmüssen.UmdiebeidenGruppendes ersten und zweiten Gottesdienstes nicht zu mischen, ist die Einbahnstraßenregelung sinnvoll. c) HygienemaßnahmenNachjedemGottesdienstwerdenTüren,StühleundandereKontaktflächendesinfiziert.DieToilettenwerdenauchnachGebrauchtäglich desinfiziert. d) MeldepflichtSolltesichimNachgangdesGottesdienstesherausstellen,dasseinemitCovid-19angestecktePersonamGottesdienstteilgenommen hat, werden umgehend die zuständige Gesundheitsbehörde und die Gemeindeleitung der FeG Eberbach informiert.DasGesundheits-undInfektionsschutzkonzeptderFeGEberbachwirdlaufendandieVeränderungenderBundes-undLandesregierung angepasst.VerordnungenoderAnweisungenderoffiziellenStellen,wiez.B.demOrdnungsamtEberbachoderdemGesundheitsamtdes Rhein-Neckarkreises, haben immer Vorrang vor Informationen und Handlungsempfehlungen aus diesem Dokument.